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Anwenderberichte
 
GV Effelder-Rauenstein
http://www.effelder-rauenstein.de/
"Eine EU-Verordnung vom 09. Juli 2008 verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu, Daten anhand eines festgelegten Kataloges von Merkmalen im Jahr 2011 zu erheben. Damit werden die Ergebnisse EU-weit vergleich- und auswertbar sein. In Deutschland wurde im Dezember 2007 das Zensus-Vorbereitungsgesetz beschlossen und am 16. Juli 2009 trat das Zensus-Gesetz in Kraft.

Gemäß §10 Abs. 1 des Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnraumzählung 2011 wurden die Grundsteuerstellen der Städte und Gemeinden vom Landesamt für Statistik aufgefordert, in entsprechenden Stufen und Datensatzbeschreibungen Auskunft zu erteilen.

Bis zum 01.04.2009 waren wir aufgefordert, in der 1. Stufe alle Gebäude und Wohnungen, die Anschriften der Eigentümer/Erbbauberechtigten, Verwalter oder sonstigen Verfügungsberechtigten im entsprechenden Datenformat an die zuständigen Stellen zu melden.

Nun galt es zu prüfen, wie diese Daten im Hause vorlagen bzw. welche Arbeiten erforderlich sind, um die Qualität und Aktualität zu sichern. Da es sich um eine gesetzliche Vorgabe handelt, welche im Rahmen der Europäischen Union umzusetzen ist, liegt die Verantwortung bei den zuständigen Stellen in den kommunalen Fachbereichen. Aufgrund der komplexen Datenzusammensetzung sind mehrere Fachämter an der Umsetzung beteiligt.

Für uns stellte sich die Frage: Wie führen wir diese Daten korrekt zusammen, wie erfolgt die Meldung?

In einer ersten Veranstaltung am 03.12.2008 bot unser Softwarehaus adKOMM eine Möglichkeit an, diese Aufgabenstellung nach einem Projektplan mit unseren adKOMM-Modulen umzusetzen. In weiteren Workshops vermittelte man uns, welche Daten mit welchen Verschlüsselungskriterien aufbereitet werden müssen.

Somit konnten wir bereits gewissen Vorleistungen erbringen. Vereinfacht wurde die Umsetzung, da wir als Gemeinde Effelder-Rauenstein im Rahmen der adKOMM Stadtlizenz bereits eine einheitliche Datenstruktur vorliegen hatten und uns das Zensus Modul 2011 kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde. Um die terminliche Vorgabe mit unserem vorhandenen Mitarbeiterpotential einzuhalten, nutzten wir ebenfalls das von der adKOMM GmbH angebotene 5-Tage-Dienstleistungspaket. So konnten wir entsprechende Abgleiche, Datenzusammenfassungen und die fristgemäße Übermittlung durchführen.

Die adKOMM Anwendergemeinschaft stellte fest, dass bei einer Vielzahl von Kommunen Daten nachgemeldet werden mussten. Auch hier konnte uns die adKOMM GmbH im Rahmen des Dienstleistungspaketes schnelle und qualitative Unterstützung geben.

Eine Vielzahl der adKOMM Anwender konnte durch die Unterstützung der adKOMM den Meldetermin einhalten und somit der gesetzlichen Vorgabe gerecht werden.

Einige Kommunen die diesen Wege nicht genutzt haben, Daten in vereinfachter Form zu liefern, sind bereits durch das Statistische Landesamt zur Nacharbeit aufgefordert worden. Hier mußten gewissen Daten oder Objekte verknüpft bzw. das Aktenzeichen Finanzamt nachgetragen werden. Aus diesem Grund gilt es, den jetzt eingeschlagenen Weg der fachübergreifenden Datenpflege weiter fort zu führen, um die nächsten bereits vorgeschriebenen Zensus 2011 Termine einzuhalten.

Nebeneffekt dessen ist eine effiziente Zusammenarbeit der Fachämter und eine Daten-"Säuberung": Bescheide erreichen den richtigen Empfänger, wir können unseren Bürgern aktuelle Informationen geben und unser Bürgerservice ist gestiegen.

Wenn ich heute darüber nachdenke, war die Entscheidung für die Investition der Dienstleistung richtig, da Aufwand und Nutzen sowie weitere Effekte das rechtfertigen. Das, was wir Kommunen aus Zeit-, Personal- und Finanzmangel bisher nicht getan haben, wurde jetzt in Kürze bei dieser Gelegenheit umgesetzt.

Wir sehen einer weiteren Datenlieferung im April 2010 entspannt entgegen und können die Umsetzung der gesetzlichen Forderungen des Zensus 2011 mit Unterstützung der adKOMM weiter empfehlen."

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