Zertifizierung der adKOMM Anlagenbuchhaltung Version 6 in Sachsen durch die SAKD
Die adKOMM ABU der KOB EDV-Systeme GmbH ist gesetzteskonform und bietet somit den Gemeinden Rechtssicherheit.
Die sächsischen Gemeinden sind verpflichtet, laut § 87 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur geprüfte Finanzsoftware einzusetzen. So heißt es u. a. „Für die automatisierte Ausführung der Kassengeschäfte und anderer Geschäfte im Bereich des Finanzwesens dürfen nur Programme verwendet werden, die von der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung im Einvernehmen mit der überörtlichen Prüfungseinrichtung geprüft worden sind. […] Der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung und der überörtlichen Prüfungseinrichtung ist Gelegenheit zu geben, die Programme und die Programmänderungen vor ihrer Anwendung zu prüfen.“ § 87 Abs. 2 SächsGemO.
Die KOB EDV-Systeme GmbH erhielt für die adKOMM Anlagenbuchhaltung Version 6 den Zulassungsbescheid vom 12.05.2006 bis 11.05.2010.
Die SAKD genießt einen ausgezeichneten Ruf und ist über die Ländergrenze Sachsens hinaus bekannt und geachtet.
In der Prüfung wurde festgestellt, dass es keine rechtlichen Bedenken gegen eine Zulassung der adKOMM Anlagenbuchhaltung Version 6 gibt. Das Programm gewährleistet Ihnen eine sachliche, rechnerische und förmlich richtige Abwicklung aller Finanzvorgänge.
Mit der Gemeinde Schlier hat sich am 07.10.2005 das erste Mitglied der adKOMM-Familie in Baden-Württemberg für die adKOMM Stadtlizenz entschieden.
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