Aufgrund immer häufiger auftretender Vorkommnisse sind entsprechende Kontrollen durch die Landesdatenschutz-Beauftragten auch in den Verwaltungen so gut wie sicher. Kontrolliert wird die Umsetzung der Gesetze aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen.
Werden die vom Gesetzgeber geforderten Auflagen nicht erfüllt, steht in jedem Fall der Verwaltungsleiter persönlich in der Haftung.
Die gesetzlichen Anforderungen sind vielfältig und tiefgreifend, sie durchdringen die oben aufgeführten drei Bereiche. Hier nur einige der Anforderungen: