Eine Lösung, auf die Sie sich verlassen können

 

adKOMM NKF mit Schwerpunkt “Umsatzsteuer nach den Regeln der Doppik” erfolgreich zertifiziert bis 2029

Die Einführung der Umsatzsteuer hat für Kommunen vielfältige Auswirkungen, insbesondere auf die Bereiche der Haushaltsplanung, -bewirtschaftung, der Rechnungslegung und den Jahresabschluss. Seit vielen Jahren begleiten wir diesen Prozess und unterstützen unsere Kunden bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in der Fachanwendung zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (NKF).

In den letzten Monaten stand die Zertifizierung der Fachanwendung NKF mit Schwerpunkt auf “Umsatzsteuer nach den Regeln der Doppik” an und die Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD) erteilte die Zulassung für diesen adKOMM Programmteil bis zum Jahr 2029.

Bei der Prüfung durch die SAKD wird sowohl die fachliche Richtigkeit der Datenverarbeitung als auch die technische Umsetzung gemäß den geltenden Kriterien bewertet. Neben den Anforderungen zur Umsatzsteuer hinsichtlich der Abbildung, der Verarbeitung und Auswertung steuerrelevanter bzw. steuerpflichtiger Vorgänge innerhalb der Kommunalverwaltung wurde auch die Faktura beleuchtet.

Diese Zertifizierung bestätigt: adKOMM Fachanwendungen stellen eine verlässliche Lösung zur Umsetzung der Umsatzsteuerregelungen im doppischen Rechnungswesen dar. Für Sie bedeutet das: Langfristige Planungssicherheit, geprüfte Funktionalität und gesetzeskonforme Abwicklung komplexer steuerlicher Anforderungen.

Zertifikat_SAKD_adKOMM_Umsatzsteuer_NKF

Die aktuelle Version 8 der adKOMM Finanzanwendung erlaubt beispielsweise:

  • den innergemeinschaftlichen Leistungsaustausch
  • die Erfassung und Verarbeitung von innergemeinschaftlichen Erwerben
  • die Verarbeitung von Umsätzen, bei denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist
  • die Verprobung für den Voranmeldezeitraum der Umsatzsteuer
  • die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Umsatzsteuererklärung sowie gegebenenfalls deren Berichtigung und die elektronische Übermittlung an das Finanzamt

Die Zertifizierung des Programmteils ist ein starkes Signal für die Zukunft. Mit adKOMM Version 8 sind Sie gewappnet für eine flächendeckende und verpflichtende Anwendung der Umsatzsteuerregelung nach § 2b UStG ab dem 01.01.2027.