Mit dem kameralen Finanzwesen (HKR) erhalten Sie ein Finanzprogramm mit dem Sie sämtliche Aufgaben von der Haushaltsplanung, über die Mittelbewirtschaftung bis hin zum Jahresabschluss bewerkstelligen. Die Kameralistik findet vor allem im Bundesland Bayern großen Einsatz, da hier das Wahlrecht zwischen Kameralistik und Doppik besteht.
Dabei gibt unser kamerales Finanzwesen im Rahmen des weichen Umstiegs auf die Doppik die Möglichkeit, neben den kameralen Haushaltsstellen (Ein- und Auszahlungen) in Vorbereitung auf eine doppische Buchhaltung parallel im Hintergrund die jeweiligen Produkte, Konten und Kostenstellen der Finanzbuchhaltung zu bebuchen.