E-Government und EU-DSGVO

Jede Herausforderung ist ein Tor zu neuen Erfahrungen! Nutzen Sie die Chancen!

(Ernst Ferstl)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am 24. Mai 2016 in Kraft getreten. Seit dem 25. Mai 2018 beansprucht sie in der gesamten Europäischen Union (EU) - und damit auch in den deutschen Bundesländern - Geltung und ersetzt damit die bisherige allgemeine Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG. Die Datenschutz-Grundverordnung hat zum Ziel, sowohl die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen - insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten - zu schützen, als auch den freien Verkehr personenbezogener Daten zu gewährleisten (vgl. Art.1 DSGVO). Die DSGVO besteht aktuell aus 99 Artikel und 173 Erwägungsgründen.

 

 

Die Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit stellen sicher auch für Sie eine enorme Herausforderung dar. MITEINANDER wollen wir Potentiale erkennen, Ressourcen sparen und Praxiserprobte Lösungen!

Einige davon, wollen wir Ihnen gerne vorstellen:

  • Berufung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Durchführung des Datenschutz & Datensicherheit Audits
  • Service und Beratung über unsere Technik-Hotline (-118)
  • IT-Sicherheitsbeauftragte unterstützen Ihre Verwaltungen und zeigen Ihnen praxiserprobte, sichere Lösungen "Made in Germany"
  • Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern setzen wir auf Sicherheit und Service! Und bieten Ihnen DSGVO-, GOBD und E-Government-konforme Lösungen!

Unsere Datenschutzbeauftragten helfen Ihnen gerne weiter. Bitte zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen und Anliegen an uns zu wenden:

datenschutz@adkomm.de oder telefonisch unter 08405/9286-115.