(Ernst Ferstl)
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am 24. Mai 2016 in Kraft getreten. Seit dem 25. Mai 2018 beansprucht sie in der gesamten Europäischen Union (EU) - und damit auch in den deutschen Bundesländern - Geltung und ersetzt damit die bisherige allgemeine Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG. Die Datenschutz-Grundverordnung hat zum Ziel, sowohl die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen - insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten - zu schützen, als auch den freien Verkehr personenbezogener Daten zu gewährleisten (vgl. Art.1 DSGVO). Die DSGVO besteht aktuell aus 99 Artikel und 173 Erwägungsgründen.
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