Individuelle Sicherheitskonzepte

Es geht nicht nur um Firewalls und Spamfilter

Aufgrund immer häufiger auftretender Vorkommnisse sind entsprechende Kontrollen durch die Landesdatenschutz-Beauftragten auch in den Verwaltungen so gut wie sicher. Kontrolliert wird die Umsetzung der Gesetze aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen.

Werden die vom Gesetzgeber geforderten Auflagen nicht erfüllt, steht in jedem Fall der Verwaltungsleiter persönlich in der Haftung.

Das von adKOMM entwickelte IT-Sicherheitskonzept umfasst drei Bereiche (siehe Grafik):

  • Dokumentationen und Dienstanweisungen
  • Organisatorische Datensicherheit
  • Technische Datensicherheit

Alle drei Bereiche sind gleichrangig zu behandeln.

Was müssen Sie in Ihrer Verwaltung realisieren?

Die gesetzlichen Anforderungen sind vielfältig und tiefgreifend, sie durchdringen die oben aufgeführten drei Bereiche. Hier nur einige der Anforderungen:

  • IT-Sicherheitskonzept
  • Datensicherungskonzept
  • schriftliche Bestellung eines Datenschutz-Beauftragten
  • aktuelle Dienstanweisungen
  • Belehrungen
  • ...

  • Sicherungsanlagen
  • Sichere Ablagen / Schränke
  • Einrichtung der Arbeitsplätze
  • Versicherungen
  • ...

  • Virenscanner
  • Firewalls
  • Datensicherungskonzept
  • aktuelle Updates
  • ...