MEIN DIGITALES RATHAUS

voll digital. voll modular. voll flexibel.

E-Government mit all seinen Ausprägungen ist bereits seit einigen Jahren die Herausforderung für die Kommunen. Wegweisende Entscheidungen zur Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht juristischer Personen des öffentlichen Rechts und zur Einführung der elektronischen Rechnung stehen an. Dabei müssen Sie auch noch die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beachten.

Das im August 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz des Bundes (OZG) verpflichtet Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Ziele der Bayerischen Staatsregierung gehen sogar noch über die Vorgaben des OZG hinaus: Nach dem bayerischen Koalitionsvertrag sollen bereits bis Ende 2020 die 54 Wichtigsten flächendeckend als Online-Services für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zur Verfügung stehen.

NUR, OHNE Kommunen wird es nur WENIGE Nutzer geben. Daher haben der Freistaat Bayern sowie der Freistaat Thüringen die neuen Förderrichtlinien ins Leben gerufen, um Sie bei diesem Ausbau finanziell zu unterstützen.

Mit der Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich „Förderrichtlinie digitales Rathaus“ erhalten bayerische Kommunen monetäre Unterstützung beim Ausbau der Online-Dienste. Der Förderhöchstbetrag, der am 1.10.2019 in Kraft getretenen Förderrichtlinie, beträgt 20.000 € je Gemeinde. Und auch in Thüringen soll mittels der "Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT" der elektronische Zugang für Bürger und Unternehmen zu öffentlichen Dienstleistungen verbessert werden.

Ihre Herausforderungen, Ihre Aufgaben und Ihre Lösungen:

Wir können Ihnen Lösungen für die Eröffnung eines elektronischen Kommunikationswegs für Ihre Bürger und die Einrichtung eines Bürgerkontos zeigen. Mit Hilfe eines elektronischen Postfachs und der Vorgangsbearbeitung können Sie Verwaltungsvorgänge einschließlich der elektronischen Bezahlmöglichkeit medienbruchfrei abwickeln. Mit dem Dokumentenmanagementsystem wird Ihre Belegführung revisions- und beweissicher abgelegt. Die Umsatzsteuer ist anwendbar im Veranlagungsverfahren, in der privatrechtlichen Fakturierung ebenso wie in der Buchhaltung und in der Barkasse.

Eine große Chance, die Sie nutzen sollten!

Die gute Nachricht: Mit der neu geschaffenen Produktwelt „Mein Digitales Rathaus“ entsprechen wir vollständig dem Fördergegenstand, allen an Sie gestellten Anforderungen und technischen Voraussetzungen dieser Richtlinie.
Das Beste: Unser Konzept ist modular aufgestellt und wird den individuellen Anforderungen Ihrer Verwaltung angepasst.

Hier finden Sie weiterführende Links zu den wichtigsten Produkten:

E-RECHNUNG

MEIN ONLINE BÜRGER SERVICE und Online-Dienste

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